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   OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2007 - 1 LA 27/07   

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OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2007 - 1 LA 27/07 (https://dejure.org/2007,40960)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.09.2007 - 1 LA 27/07 (https://dejure.org/2007,40960)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. September 2007 - 1 LA 27/07 (https://dejure.org/2007,40960)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 2 A 198/05
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2007 - 1 LA 27/07
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2007 - 1 LA 27/07
    4) Für die Beurteilung, ob eine quantitativ erhebliche bauliche Anlage als Fremdkörper auszuscheiden ist, ist vielmehr eine umfangreiche Bewertung nach den vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Kriterien (Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23/86, BVerwGE 84, 322) anzustellen.

    Diese Gebäude sind zwar auf der ersten Stufe der Betrachtung zunächst mit in den Blick zu nehmen (vgl. zu den Kriterien für die Ermittlung der die nähere Umgebung prägenden Bebauung insbesondere BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 IV C 9.77, BVerwGE 55, 369; Urt. v. 15.02.1990 4 C 23/86, BVerwGE 84, 322).

    Das Verwaltungsgericht hat die Garagenanlage vielmehr deshalb ausgesondert, weil es sich hierbei um einen Fremdkörper im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Urt. v. 15.02.1990 aaO) handele.

    Für die Beurteilung, ob eine quantitativ erhebliche bauliche Anlage als Fremdkörper auszuscheiden ist, ist vielmehr eine umfangreiche Bewertung nach den vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Kriterien (Urt. v. 15.02.1990 a.a.O.) anzustellen.

  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2007 - 1 LA 27/07
    So kann durchaus eine gewerblich genutzte Hinterlandbebauung ein geeignetes Vorbild für die Errichtung eines Wohnhauses in vergleichbarer Tiefe sein (BVerwG, Beschluss v. 06.11.1997 4 B 172.97 -, ZfBR 1998, 164; Senat, Urt. v. 30.05.2001 1 L 58/00 -), soweit sich das Vorhaben auch hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung, die für dieses Merkmal nach eigenen Kriterien zu bestimmen ist (vgl. Senat, Urteil v. 31.05.2001 1 L 86/00), einfügt.
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2007 - 1 LA 27/07
    Diese Gebäude sind zwar auf der ersten Stufe der Betrachtung zunächst mit in den Blick zu nehmen (vgl. zu den Kriterien für die Ermittlung der die nähere Umgebung prägenden Bebauung insbesondere BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 IV C 9.77, BVerwGE 55, 369; Urt. v. 15.02.1990 4 C 23/86, BVerwGE 84, 322).
  • VG Schleswig, 19.10.2017 - 2 A 177/16

    Klage gegen Baugenehmigung für Wohnhaus mit Staffelgeschoss

    So sind in der Rechtsprechung einzelne Baukörper, die nur hinsichtlich der Bebauungstiefe von der sonstigen Bebauung abweichen, als Fremdkörper, zum Teil auch als "Ausreißer" bezeichnet, angesehen worden (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 23.09.2010, - 1 LB 3/10 - Beschl. v. 13.09.2007 - 1 LA 27/07 - Urt. v. 02.09.2004 - 1 LB 24/04 - Urt. v. 23.02.1994 - 1 L 172/92 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2010 - 1 LB 3/10

    Einbeziehung eines Gebäudes zur Bestimmung der näheren Umgebung

    So sind in der Rechtsprechung des Senats und anderer Oberverwaltungsgerichte einzelne Baukörper, die nur hinsichtlich der Bebauungstiefe von der sonstigen Bebauung abweichen, als Fremdkörper, zum Teil auch als "Ausreißer" bezeichnet, angesehen worden (vgl. Senat, Urt. v. 23.02.1994 - 1 L 172/92, juris Rn. 28 a.E.; Beschl. v. 13.09.2007 - 1 LA 27/07; Urt. v. 02.09.2004 - 1 LB 24/04 -, in dem ein Fremdkörper allerdings abgelehnt wurde, weil das einzige in Betracht kommende Bezugsgebäude als "tonangebend" bewertet wurde; Hess VGH, Urt. v. 04.09.1987 - 4 UE 1048/85, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2010 - 1 LB 2/10

    Charakterisierung eines Innenbereichs nach der Art der baulichen Nutzung durch

    So sind in der Rechtsprechung des Senats und anderer Oberverwaltungsgerichte einzelne Baukörper, die nur hinsichtlich der Bebauungstiefe von der sonstigen Bebauung abweichen, als Fremdkörper, zum Teil auch als "Ausreißer" bezeichnet, angesehen worden (vgl. Senat, Urt. v. 23.02.1994 - 1 L 172/92, juris Rn. 28 a.E.; Beschl. v. 13.09.2007 - 1 LA 27/07 - Urt. v. 02.09.2004 - 1 LB 24/04 -, in dem ein Fremdkörper allerdings abgelehnt wurde, weil das einzige in Betracht kommende Bezugsgebäude als "tonangebend" bewertet wurde; Hess VGH, Urt. v. 04.09.1987 - 4 UE 1048/85, juris).
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